Nachrichten
14. öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ichtershausen
 

am 13.12.2005 19:00 Uhr in der Gaststätte "Zur Post" in Ichtershausen

Anwesend waren 15 Gemeindratsmitglieder nebst Bürgermeister, 2 Bürger und Vertreter der Presse
Tagesordnung

öffentlicher Teil:
  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der ordnungs- und termingemäßen Einladung
  3. Feststellung und Beschlussfähigkeit
  4. Diskussion und Beschlussfassung der Tagesordnung der 14. öffentlichen Sitzung - Drucksache-Nr. 148/05
  5. Einbringung, Diskussion und Beschlussfassung der Drucksache-Nr. 147/05 - Billigung des Entwurfes und Begründung des B-Planes, Allgemeines Wohngebiet "Molsdorfer Straße" und Beschluss zur Offenlegung
    Entlang der Molsdorfer Strasse in Höhe der ehemaligen Gemüsehalle plant die Gemeindeverwaltung ein neues Wohngebiet für Eigenheime. Zugrunde liegt die Sanierung und Rekonstruktion der alten Gemüsehalle zum Feuerwehrgerätehaus und des gesamten ehemaligen LPG Geländes. Um einen ab Juni 2006 erforderlichen äusserst umfangreichen und teuren  Umweltbericht für B-Plan Gebiete zu vermeiden, hat die Verwaltung beschlossen schnellstmöglich einen Bebauungsplan aufzustellen. Herr Löber erklärte den Anwesenden nach welch komplizierten mathematischen Berechnungen sich gerade die Bedarfsermittlung für Wohngebiete gestaltet, wovon wiederum die Genehmigung der Bebauung abhängt.
Die Sitzung endete gegen 20.00 Uhr
Beschlussübersicht:
Beschluss- Nr. 144/05
Bestätigung der Tagesordnung der 14. öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.12.2005
Abstimmungsergebnis:
15 anwesende Gemeinderäte
15 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
Beschluss- Nr. 145/05
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Ichtershausen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes im integrierten Grünordnungsplan "Allgemeines Wohngebiet Molsdorfer Straße" und der Begründung in der vorliegenden Fassung.
2. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des B- Planes mit integrierten Grünordnungsplan und die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und die beiliegenden Träger öffentlicher Belange von der Auslegung benachrichtigt und um Stellungnahme gebeten. Die Auslegung erfolgt für die Dauer eines Monats.
3. Der Bürgermeister wird mit der Realisierung des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
15 anwesende Gemeineräte
15 Ja- Stimmen
0 Nein- Stimmen
0 Stimmenenthaltung